Häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen
Alles, was Sie über unsere Arbeit wissen möchten – kompakt & einfach erklärt.
Ganz einfach: per Telefon, WhatsApp oder direkt über unser Kontaktformular auf der Website.
In der Regel innerhalb weniger Tage. Kontaktieren Sie uns einfach!
Wir bieten Ihnen eine gründliche Reinigung von Glasflächen , professionelle Fensterreinigung sowie Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen – schnell, diskret und flexibel.
Beides – wir reinigen sowohl in Büros und Praxen, als auch Treppenhäuser, Wohnungen und Häuser.
Ja, wir bringen alle nötigen Reinigungsprodukte und Geräte mit.
Wir bitten Sie, uns freien Zugang zu den Fenstern zu ermöglichen und alles Nötige frei zu räumen. Um eine zügige Reinigung zu gewährleisten, setzen wir voraus, dass die Fenster zugänglich sind.
- Anzahl der Fenster
- Größe & Bauart der Fenster (Spross, durchgehende Glasfläche, etc.)
- Erreichbarkeit (sind Leiter oder Spezialgeräte erforderlich)
- Verschmutzungsgrad (wann war die letzte Reinigung)
- Aus welchem Material sind die Rahmen
- Wie alt sind die Fenster
- Sind Jalousien/Plissees montiert?
- Wird in der Räumlichkeit geraucht oder gibt es Klebereste an den Fenstern?
- Wintergarten (freistehender Anbau oder verglaster Balkon)
Unsere Fensterreinigung erfolgt ausschließlich auf gut und sicher zugänglichen Glasflächen . Wir reinigen Fenster und Glasflächen nur dann, wenn kein Einsatz von Gerüsten oder Hebebühnen notwendig ist .
So stellen wir eine schonende und effiziente Reinigung sicher – für streifenfreie Ergebnisse ganz ohne Risiko.
Wir bieten keine Reinigung nach Bau- oder Renovierungsarbeiten an, da wir in solchen Fällen nicht garantieren können, dass alle Farbspritzer oder Bauschmutz rückstandslos entfernt werden können . Außerdem möchten wir ausschließen, dass empfindliche Glasflächen beschädigt werden .
Unser Fokus liegt auf der professionellen Glas- und Fensterreinigung im regulären Zustand
Natürlich – wir sind flexibel und passen uns individuellen Wünschen an.
Ja! Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung haben Sie die Möglichkeit, 20 % des Rechnungsbetrages für sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ abzusetzen.